Wie entstand der Königlich Sächsische Gemeindeverband?

Der Gemeindeverband entstand mit dem Erkennen des Notstandes durch Menschen
mit dem Willen, das Notwendige zu machen, um ihre Nächsten vor Not zu bewahren. 

15. Oktober 2017
Der KSGV entstand als Gemeindeverband mit dem Eigenname "Königlich Sächsischer Gemeindeverbund" und damit als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Zusammenschluß der Gebietskörperschaften von 15 Land- und Stadtgemeinden im öffentlichen Recht des Indigenat durch die, von der Wahlkommission Sachsen als Teil des Schiedsgerichtes der Wählervereinigung Einiges Deutschland (Verein mit Parteieigenschaft), abgehaltene Wahl mit Referendum zu den Siegelrechten am 15. Oktober 2017. Die Wahl und das Referendum wurden, ohne fristgerechte Einwendungen gegen das Wahlverfahren, rechtsgültig abgeschlossen und das Ergebnis ortsüblich, öffentlich proklamiert.

27. Oktober 2017
Mit der vollständigen Übertragung der Siegel- und Wappenrechte , vom Vorsitzenden der Wahlkommission Sachsen, an den staatlich gewählten Verweser, mit Wirkung zum 27. Oktober 2017, wurde der Anspruch auf die Bodenrechte des Bundesstaates Sachsen und deren subsidiäre Verwaltung zur Pflege der Wohlfahrt des sächsischen Volkes wahrgenommen. Der staatlich gewählte Verweser setzte die alliierten Mächte rechtsgültig über diese Inanspruchnahme der Bodenrechte in Kenntnis.
Diese Inkenntnissetzung fand am 27. Oktober 2017, noch rechtzeitig vor Ablauf von 99 Jahren nach dem Putsch vom 28. Oktober 1918, statt.

9. Dezember 2018
Am 9. Dezember 2018 erfuhr der KSGV mit der Wahl/ Bestätigung des Verwesers und dem Referendum über die Siegel- und Wappenrechte, was von der Wahlkommission Sachsen als Teil des Schiedsgerichtes der Wählervereinigung Einiges Deutschland (Verein mit Parteieigenschaft), abgehaltenen wurde, eine Vergrößerung um die Gemarkungen von weiteren 39 Ortschaften und Gemeinden.

14. Juni 2019
Nach dem zeitlich verzögertem, aber erfolgreichem Abschluß  der Wahl vom 9. Dezember 2018 und vollständigen Übertragung der Siegel- und Wappenrechte vom Vositzenden der Wahlkommission Sachsen an den staatlich gewählten Verweser, mit Wirkung zum 14. Juni 2019, war der KSGV auf die Gemarkungen von 54 Ortschaften und Gemeinden erweitert. Die Wahl und das Referendum vom 9. Dezember 2018 wurden, ohne fristgerechte Einwendungen gegen das Wahlverfahren, rechtsgültig abgeschlossen. Das Ergebnis wurde ortsüblich, öffentlich proklamiert.

17. Juni 2019
Zu einer der ersten staatlichen Einrichtungen des KSGV, gehörte die am 17. Juni 2019 vom Verweser des KSGV berufene, staatliche Wahlkommission Sachsen.
Erstmals, nach mehr als 100 Jahren, wurde das private Vereinsrecht der Parteien vollständig verlassen.
Mit de
r
Berufung der staatlichen Wahlkommission Sachsen entstand ein öffentliches Amt welches mit den, durch die Wahlen erworbenen Rechten, für die Königlich Sächsischen Kreishauptmannschaften unter anderem die Feststellungen der Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat auf staatlicher Basis durchführen kann.

19. bis 28. September 2022
Mit zeitlicher Verzögerung, aber erfolgreichem Abschluß, fanden vom 19. bis 28. September 2022 die, in den Jahren 2021 und 2022 für alle Gemeinden auf dem Staatsgebiet des Königreich Sachsen im Gebietstand vom 31. Juli 1914, bekannt gemachten Wahlen und Referenda  statt. Dafür erfolgte in den Jahren 2021 und 2022 diese Wahlbekanntmachung, in allen sächsischen Land- und Stadtgemeinden, durch öffentliche Aushänge.  Die Wahlen und Referenda wurden ohne fristgerechte Einwendungen in das Wahlverfahren rechtsgültig abgeschlossen.

8. November 2022
Das Ergebnis der Wahlen und Referenda aus den Jahren 2021/ 2022, mit den Wahlhandlungen vom 19. bis 28. September 2022, und damit einhergehend die Gebietserweiterung des Gemeindeverbandes auf das gesamte Staatsgebiet des Königreich Sachsen, wurde am 8. November 2022 satzungsgemäß, ortsüblich öffentlich proklamiert.

Neben den Wahlen der Gemeindevertreter, der Stadtverordneten, des Verwesers, der Bestätigung der geänderten Verbandssatzung und dem Referendum über die Siegel- und Wappenrechte, bei dem 98,7% der Stimmberechtigten dem Verweser diese Rechte übertrugen, wurde von 96,15% der Stimmberechtigten der Wille für eine konstitutionelle Monarchie der sächsischen Staatsangehörigen unter Ausschluß von vatikanischem Recht auf dem sächsischen Staatsgebiet  zum Ausdruck gebracht. 

Mit der Wieder­erlangung der Rechte, für die Gemarkungen der Gemeinden auf dem Gebiet des
Königreich Sachsen
im Gebietsstand vom 31. Juli 1914 und Rechtsstand vom 27. Oktober 1918, durch den
Königlich Sächsischen Gemeindeverband, wird es den Gemeinden ermöglicht, die Handlungs­fähigkeit als rechtsfähige Gebietskörperschaften, insbesondere auf Grundlage der gültigen
Königl. Säch\. Landgemeindeordnung und der gültigen Königlich Sächsischen Städteordnungen,
wieder herzustellen.

Die bisher aufgebauten Strukturen innerhalb des Königlich Sächsischen Gemeindeverbandes sind der wesentliche Grundpfeiler für die geordnete Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit der sächsischen Gemeinden im gültigen staatlichen Recht und damit die Wiederherstellung des gültig verfassten sächsischen Staates. 

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