Der Königlich Sächsische Gemeindeverband

Der Königlich Sächsische Gemeindeverband (kurz KSGV) verwirklicht mit seinem Entstehen und fortschreitenden Wirken das Selbstbestimmungsrecht innerhalb seiner Siegelgebiete als Gebietskörperschaften im öffentlichen Recht des Indignat auf der Grundlage der gültigen Verfassung unter Hinweis auf die Bedingungen der UN-Charta Artikel 77 Absatz 1 Buchstabe b eingerichteten UN Treuhandgebiete.

Das Treuhandabkommen der BRD GERMANY mit dem Bund als Treuhandverwaltung in den Rechten und Pflichten des vereinigten Wirtschaftsgebietes (Treuhandgebiet gemäß UN-Charta Artikel 77 Absatz 1 Buchstabe b) mit den Vereinten Nationen (UN) verpflichtet diese verbindlich zur Einhaltung der UN-Charta und der Förderung des Wohles der hier lebenden Einwohner aufs äußerste.

Gemäß Artikel 73 der UN-Charta ist BRD GERMANY als Treuhandverwaltung verpflichtet die 

"... politischen Bestrebungen dieser Völker gebührend zu berücksichtigen und sie bei der fortschreitenden Entwicklung ihrer freien politischen Einrichtungen zu unterstützen". 


Der KSGV entstand als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Zusammenschluß der Gebietskörperschaften von Land- und Stadtgemeinden im öffentlichen Recht des Indigenat durch die abgehaltene Wahl mit Referendum am 15. Oktober 2017. Mit ihm wird der Anspruch auf die Bodenrechte des Bundesstaates Sachsen und deren subsidiäre Verwaltung zur Pflege der Wohlfahrt des sächsischen Volkes wahrgenommen. 

Rechtsgrundlage bildet gültiges staatlich deutsches Recht im Gebietsstand vom 31. Juli 1914 und im Rechtsstand vom 27. Oktober 1918, insbesondere hier die Königlich Sächsischen Landgemeindeordnung
und die Königlich Sächsischen Städteordnungen.

Der Königlich Sächsische Gemeindeverband erfuhr am 9. Dezember 2018 eine weitere Vergrößerung mit der Wahl des Verwesers  und dem Referendum über die Siegelrechte. Der KSGV besteht bestand nach dieser Wahl aus 54 Ortschaften und Gemeinden.
Zu einer der ersten staatlichen Einrichtungen des KSGV gehört die vom Verweser des KSGV bestellte
staatliche Wahlkommission Sachsen des Königlich Sächsischen Gemeindeverbandes.

Vom 19. September 2022 bis 28. September 2022 fanden die in den Jahren 2021 und 2022 bekannt gemachten Wahlen und Referenda auf dem gesamten Staatsgebiet des Königreich Sachsen im Gebietstand vom 31. Juli 1914 statt.

Am 8. November 2022 wurde das Ergebnis der Wahlen und Referenda aus den Jahren 2021/ 2022 und damit
einhergehend die Gebietserweiterung des Königlich Sächsischen Gemeindeverbandes auf das gesamte Staatsgebiet des Königreich Sachsen satzungsgemäß/ ortsüblich öffentlich proklamiert.

Die Wieder­erlangung der gebietshoheitlichen Rechte auf dem Gebiet des Königreich Sachsen im Gebietsstand vom 31. Juli 1914, ermöglicht den rechtsfähigen, öffentlichen Gebietskörperschaften die Handlungs­fähigkeit im gültigen Staatlichen Deutschen Recht wieder herzustellen.

 

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