Warum wurde der Gemeindeverband als
Königlich Sächsicher Gemeindeverbund bezeichnet?

Für den Gemeindeverband, gemäß gültigen sächsischen Gesetz über die Gemeindeverbände
vom 18. Juni 1910, wurde bei den Wahlen und Referenda 2017 und 2018 anfangs der
Eigenname "Königlich Sächsischer Gemeindeverbund" gewählt.

Mit den Wahlen und Referenda 2021/2022 wurde der Eigenname des Gemeindeverbandes von den Stimmberechtigten durch eine entsprechende Änderung in der neu gewählten Verbandssatzung in
"Königlich Sächsischer Gemeindeverband"
geändert.

 

 

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