Was ist die aktuelle Hauptaufgabe des Gemeindeverbandes?

Mit einstimmigem Beschluß der ersten Verbandsversammlung, hat sich der
Königlich Sächsische Gemeindeverband die Wiederherstellung der vollständigen Handlungsfähigkeit der sächsischen Gemeinden und Stadtgemeinden, im Rechtsstand vom 27. Oktober 1918 und Gebietsstand vom
31. Juli 1914, zur aktuellen Hauptaufgabe gemacht.

Mit den, über das Referendum im Jahr 2022 erworbenen, erweiterten Siegelrechten, für das gesamte sächsische Gebiet, wird es dem KSGV trotz Notstand (ein König oder Verweser des Königs ist trotz Ausruf nicht in seinem Amt) ermöglicht, eine geordnete Wiederherstellung der vollständigen Handlungsfähigkeit der einzelnen sächsischen Land- und Stadtgemeinden zu organisieren und zu unterstützen.
Den sächsischen Gemeinden soll geholfen werden, sich die Möglichkeit der Inanspruchnahme ihres Rechts,
alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der gültigen Gesetze in eigener Verantwortung, zu regeln (Selbstbestimmung/subsidäre Verwaltung), zurück zu nehmen.

Hauptgrundlagen für die Wiederherstellung der Gemeinden bilden staatliches deutsches Recht im Rechtsstand vom 27. Oktober 1918 und die Festlegungen der Gemarkungen der Gemeinden im Gebietsstand vom
31. Juli 1914, dabei insbesondere:

Bitte nimm Kontakt mit uns auf, wenn Du dabei mitmachen willst: zum Kontaktformular

nach oben