Wurde für den Königlich Sächsischen Gemeindeverband ein Verweser des Königs als Staatsoberhaupt erhoben?

Die kurze und deutliche Antwort ist: Nein,  mit den bisherigen Wahlen und Referenda wurde für Sachsen und den Königlich Sächsischen Gemeindeverband kein König oder Verweser des Königs in sein Amt gewählt!

Aus der Notwendigkeit heraus, den staatlichen Notstand endlich zu beenden, wurde bereits im Jahr 2017 von den festgestellten sächsischen Staatsangehörigen (dem sächsischen Staatsvolk) für den Königlich Sächsischer Gemeindeverband (vormaliger Eigenname "Königlich Sächsischen Gemeindeverbund") ein Verweser (Bürgermeister/Gemeindevorsteher/Vertreter/Vorstandsvorsitzender) gewählt, dem die Siegelrechte für die Gemeinden und Verwaltungsbehörden und die staatlichen Wappenrechte übertragen wurden. Die Bodenrechte der Land-  und Stadtgemeinden wurden mit diesen Wahlen/Referenda (= Willenserklärungen) wieder an die indigenen/autochthonen Staatsangehörigen des Bundesstaates Sachsen (Ureinwohner) zurück übertragen.

Große Teile des Erbadels (Adelsstand) in Sachsen wurden und werden, in einem Zeitraum von mehr als 100 Jahren, durch die Weimarer Republik und deren Nachfolgeorganisationen entschädigt bzw. sind Verzichtsverträge u.ä. mit der Weimarer Republik oder deren Nachfolgeverwaltungen eingegangen. Wie in der Vergangenheit, arbeitet der Erbadel, zum großen Teil auch noch heute, mit diesen Putschistenorganisationen und Verwaltungen der Wirtschaftsgebiete eng zusammen, übte und übt Zustimmung oder versuchte/versucht seine privaten Interessen durchzusetzen, ohne sich dabei seiner ererbten Amtspflicht zu stellen. Seine Verpflichtungen gegenüber dem Staat, hat der Adelsstand, zumindest in Sachsen, somit mehr als 100 Jahre nicht erfüllt. Es besteht staatlicher Notstand und Besatzung durch fremde Mächte.

Auch der, am 24. April 2020 über das "Extrablatt" des Gemeindeverbandes "KSGV" veröffentlichte,
"Ruf nach dem Sächsischen König" blieb ohne Erfolg.
Ein König oder Verweser des Königs ist, bis zum heutigen Tage, nicht in seinem Amt.

Zukünftig wird zu untersuchen sein, ob/wie es für den Erbadel möglich ist, ihm übertragene Rechte und Pflichten in Würde weiterzuführen. Auf welche Weise in Sachsen der agnatische Erbadel seine ursprünglichen Rechte am Bundesstaat erhalten hat, wird dabei ebenfalls Beachtung finden müssen.

  • Bei den Wahlen und Referenda auf dem Gebiet des Königreichs Sachsen, im September 2022, gaben die Stimmberechtigten mit einer deutlichen Mehrheit von 96,15 Prozent ihren deutlichen Willen für einen, den sächsischen Staatsangehörigen verpflichteten König, auf der Basis einer konstitutionelle Monarchie der sächsischen Staatsangehörigen, unter Ausschluß des vatikanischen Rechtes zum Ausdruck.
  • Kommen die Sachsen, als Lohn für ihre 100+ jährige aufgezwungene Toleranz, in den Genuß ihren eigenen König/Stammesfürsten (höchster amtlicher Würdenträger) wieder selbst in sein Amt zu wählen, wie es bei ihren Vorfahren der Brauch war?
  • Werden die Sachsen ein Vorreiter und führen ihren Bundesstaat sozusagen als
    "Indigene Konstitutionelle Monarchie" in ein neues Zeitalter?

Mit dem Königlich Sächsichen Gemeindeverband
wurde in Sachsen der "Grundstein" dafür gelegt!

Mit aktuellem Stand (2022) haben
die sächsischen Staatsangehörigen per Referendum
den Willen bekundet, die Treugeberschaft ihres
Staatsgebietes wieder selbst zu übernehmen.

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