2023-05-03 Aktualisiertes Formular zur Berufungsurkunde für Prüfer der staatlichen Wahlkommission Sachsen

Im Formularbereich der Weltnetzseite des KSGV ist ab sofort das aktualisierte Formular in der Version 23.0 für die Berufung von Prüfern (Beisitzern/ Wahlgehilfen/ Wahlgehülfen) verfügbar und zu verwenden.  
Die bestätigten Berufungsurkunden in der Version 12 behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Prüfer in der staatlichen Wahlkommission Sachsen des Königlich Sächsischen Gemeindeverbandes kann jeder Sachse werden, der im Besitz der sächsischen Staatsangehörigkeit ist, seinen Wohnsitz im Königlich Sächsischen Gemeindeverband angemeldet oder bereits genommen hat und die Qualifikation zur Prüfung der Staatsangehörigkeit in den deutschen Bundesstaaten gemäß RuStAG 1913 besitzt oder sich erarbeiten will.
Die ausgefüllte und autographierte Berufungsurkunde mit Anhang kann auf dem Postwege an den:

Königlich Sächsischer Gemeindeverband
KSGV

Georgenstraße 24a
0 9 6 6 1  Hainichen b. Chemnitz

gesendet oder einem berufenen Prüfer der staatlichen Wahlkommission Sachsen des Königlich Sächsischen Gemeindeverbandes übergeben werden.
Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Dir, weitere Angehörige unseres Staates in Deiner und den umliegenden Gemeinden festzustellen.

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