2022-10-20 Ende der Einwendungsfristen zu den Wahlen und Referenda 2021/2022

Am 12. Oktober 2022 23:59:59 Uhr
endete die Frist für Einwendungen gegen das Wahlverfahren nach der Stimmenauszählung gemäß Königlich Sächsischer Landgemeindeordnung vom 11. Juli 1913 ohne rechtsgültig angebrachte Einwendungen. Im gesamten Einwendungszeitraum von 14 Tagen wurden keine Einwendungen gegen das Wahlverfahren angebracht.

Am 19. Oktober 2022 23:59:59 Uhr endete die Frist für Einwendungen gegen das Wahlverfahren nach der Stimmenauszählung gemäß Königlich Sächsischer Revidierter Städteordnung und Städteordnung für mittlere und kleine Städte vom 24. April 1873 ohne rechtsgültig angebrachte Einwendungen. Im gesamten Einwendungszeitraum von 3 Wochen wurden keine Einwendungen gegen das Wahlverfahren angebracht.

Es wurde somit festgestellt, daß die protokollierten Wahlen und Referenda, welche im Wahlzeitraum vom 19. September 2022 bis 28. September 2022 auf dem sächsischen Staatsgebiet stattfanden, ihre Rechtsgültigkeit erhalten haben.

 

 

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