Wie kommt die Ausweisnummer auf dem vorläufigen Staatsangehörigkeitsausweis zustande?

Die Ausweisnummer auf dem vorläufigen Staatsangehörigkeitsausweis ist über ein TAN-System (Transaktionsnummernsystem), wie folgt aufgebaut:
Beispiel: 03-1-888

erste Stellen: Schlüssel für den jeweiligen Bundesstaat
zweite Stelle(n): laufende Nummer der jeweiligen TAN-Liste
dritte Stelle(n): Nummer auf der TAN-Liste

Gemäß einer aus dem Jahr 2017 stammenden Vereinbarung der Wahlkommission für das Königreich Bayern und der Wahlkommission für das Königreich Sachsen wurde dieses TAN-System für die vorläufigen Staatsangehörigkeitsausweise gemeinschaftlich entwickelt, um ein unverwechselbares, Bundesstaaten übergreifendes, Nummerierungssystem für Staatsangehörigkeitsausweise zu erreichen.
Gleichzeitig bietet dieses TAN-System Sicherheitsmerkmale für die ausgegebenen Ausweise und den
Vorteil, daß über die TAN-Listennummer jederzeit nachvollzogen werden kann, durch welche verantwortliche Stelle die jeweilige Ausweisnummer vergeben wurde.

Im Jahr 2017 wurde vereinbart, daß der Verweser des Königlich Sächsischen Gemeindeverbundes
(damaliger Eigenname des Gemeindeverbandes) die Verwaltung der erforderlichen TAN-Listen übernimmt und diese bei Bedarf für Wahlkommissionen in anderen Bundesstaaten erzeugt und ausgibt.

Bisher (Stand Oktober 2022) haben sich Wahlkommissionen aus fünf Bundesstaaten zur Verwendung
dieses TAN-Systems für Staatsangehörigkeitsausweise entschieden.

Die staatliche Wahlkommission Sachsen des Königlich Sächsischen Gemeindeverbandes stellt seit dem Jahr 2017 vorläufige Staatsangehörigkeitsausweise, unter Verwendung dieses bewährten TAN-Systems aus.
Bisher wurden an festgestellte Staatsangehörige aus 13 Bundestaaten Ausweise mit Ausweisnummern unter Verwendung dieses TAN-Systems ausgegeben (Stand Oktober 2022).

 

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