Proklamation

Wahlen und Referenda 2022

08. November 2022

 


Wahlen und Referendum 2017

10.Juni 2018

10. Juni 2018
Hiermit erklären wir, dass sich heute am Sonntag, dem 10. Juni 2018, an der Konstitutionssäule im Lieblingstal zu Dürrröhrsdorf-Dittersbach aus der Not durch Fremdsteuerung heraus die provisorische Regierung des Bundesstaates Königreich Sachsen konstituiert hat.

Rechtliche Grundlage hierfür ist die Verfassung des Königreichs Sachsen vom 4. September 1831,
die Verfassung des Deutschen Reichs vom 20. April 1871 und
das Staatliche Deutsche Recht im Rechtsstand
vom 27. Oktober 1918.

Wir Angehörigen der provisorischen Regierung glauben an unseren Schöpfer und stehen als Landeseinwohner alle gleichmäßig unter dem Schutz dieser Sächsischen Verfassung.

Mit der staatlichen Siegelrechte- und Verweserwahl am 15. Oktober 2017 haben wir das Joch von 100 Jahren Sklaverei abgeworfen. Das völkerrechtliche Subjekt Deutsches Reich besteht durch seine legitimen natürlichen Rechtspersonen
und deren in der Rechtsfolge, welche ihrerseits ihre unveräußerlichen und unauflöslichen Rechte aus dem völkerrechtlichen Subjekt beziehen.

Im Verfassungsnotstand haben wir die Handlungsfähigkeit vom Bundesstaat und vom ewigen Bund zum Schutze des Bundesgebietes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt
des Deutschen Volkes wieder hergestellt.

Wir Angehörigen der provisorischen Regierung des Königreichs Sachsen bekennen uns darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder
menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt:

Die Angehörigen der provisorischen Regierung

Die Proklamationsurkunde

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