2024-12-19 Bekanntmachung zur Feststellung
Nach gesichertem Informations- und Kenntnisstand ist der „Verein“, der u. a. den Eigennamen „ostsächsischen Volksversammlungen und Gemeindevertreter“ führt, dem „Verein“ zuzuordnen, der gemäß Beschluß Nr. 13 der ersten Verbandsversammlung des Königlich Sächsischen Gemeindeverbandes vom 20. November 2022 verboten wurde.