2024-02-13 Bezeichnung der staatlichen Wahlkommission Sachsen des Königlich Sächsischen Gemeindeverbandes
Bei der zweiten Verbandsversammlung des Königlich Sächsischen Gemeindeverbandes am 9. Dezember 2023
wurde von den gewählten Gemeindevertretern und Stadtverordneten folgender, notstandsrechtlich zur Veröffentlichung frei gegebener, Beschluß gefaßt:
Bezeichnung der staatlichen Wahlkommission Sachsen des Königlich Sächsischen Gemeindeverbandes
Die offizielle Bezeichnung „staatliche Wahlkommission Sachsen“ mit der Kurzbezeichnung „sWKS“ soll zum
1. Januar 2025 in
„staatliche Kommission für die Königlich Sächsischen Kreishauptmannschaften“
mit der Kurzbezeichnung „sKS“ umbenannt werden.
In der Zwischenzeit dürfen beide Bezeichnungen, mit ihren Kurzbezeichnungen, zur Anwendung kommen. Berufungen, Rechte und Pflichten, die mit der staatlichen Wahlkommission Sachsen Bestand haben, werden für die „staatliche Kommission für die Königlich Sächsischen Kreishauptmannschaften“ vollständig übernommen.
Bei der Organisation von Gemeindewahlen soll die Bezeichnung „Wahlkommission <Gemeindename>“ zur Anwendung kommen.