Wie kann ich meine Eintragung in die Wahlliste bewirken?

Hätten wir rechtstaatliche Umstände, würde sich die Beantwortung dieser Frage fast von allein aus der Ansässigkeit oder dem Domizilwillen (Wohnsitz/ Wille zum Wohnsitz) in der jeweiligen Gemeinde ergeben.
Leider ist dem so nicht. Das, was Du so um Dich herum als bestehende Gemeinde bisher wahrnehmen konntest, sind bedauerlicherweise ausschließlich gewinnorientierte Firmen im Handelsrecht. Die Gründe hierfür sind vielfältig und würden den Raum für die Beantwortung dieser Frage hier sprengen.

Ursächlich für all diese Gründe sind die fehlenden Rechteherleitungen aus einem hoheitlichen Akt des Souveräns. Das gilt für Sachsen aber auch Deutschlandweit. Ohne die Basisbestandteile eines Staates (Staatsvolk = Staatsangehörige, Staatsgebiet = Gemeinden) kann es keine Staats(gewalt) geben. Dies gilt im Kleinen wie im Großen.

Da ein echter Gemeindevorsteher oder Bürgermeister fehlt, der Entsprechendes veranlassen könnte, haben Mitglieder des Königlich Sächsische Gemeindeverbandes dies als Ehrenamt für Dich übernommen.
Der KSGV organisiert unter anderem die Feststellung der Staatsangehörigkeit als Grundvoraussetzung zur Durchführung von Gemeinderatswahlen und Eintragung in die Liste der Stimm- und Wahlberechtigten.

Achtung! - Wer sein Stimmrecht gesichert sehen und wahrnehmen will, hat selbst aktiv zu werden.
Eine wie auch immer geartete "automatische" Eintragung in die Wahlliste erfolgt nicht.

Unter dieser Verbindung sind die entsprechenden Formulare für zu finden > Formulare

 

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