Wer führt die Wahllisten?
Die Königlich Sächsische Gemeindeverband führt die Wahllisten für die Königlich Sächsischen Kreishauptmannschaften und deren Land- und Stadtgemeinden.
Der Wahlvorsteher/ Wahlvorstand für die jeweilige Land- oder Stadtgemeinde wird durch den Verweser des Königlich Sächsischen Gemeindeverbandes bestellt/ berufen.