Wer führt die Wahllisten?

Die Königlich Sächsische Gemeindeverband führt die Wahllisten für die Königlich Sächsischen Kreishauptmannschaften und deren Land- und Stadtgemeinden.

Der Wahlvorsteher/ Wahlvorstand für die jeweilige Land- oder Stadtgemeinde wird durch den Verweser des Königlich Sächsischen Gemeindeverbandes bestellt/ berufen.

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