Königlich Sächsischer Gemeindeverband

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Wurde für den Königlich Sächsischen Gemeindeverband ein Verweser des Königs als Staatsoberhaupt erhoben?

Die kurze und deutliche Antwort ist: Nein,  mit den bisherigen Wahlen und Referenda wurde für Sachsen und den Königlich Sächsischen Gemeindeverband kein König oder Verweser des Königs in sein Amt gewählt!

Aus der Notwendigkeit heraus, den staatlichen Notstand endlich zu beenden, wurde bereits im Jahr 2017 von den festgestellten sächsischen Staatsangehörigen (dem sächsischen Staatsvolk) für den Königlich Sächsischer Gemeindeverband (vormaliger Eigenname "Königlich Sächsischen Gemeindeverbund") ein Verweser (Bürgermeister/Gemeindevorsteher/Vertreter/Vorstandsvorsitzender) gewählt, dem die Siegelrechte für die Gemeinden und Verwaltungsbehörden und die staatlichen Wappenrechte übertragen wurden. Die Bodenrechte der Land-  und Stadtgemeinden wurden mit diesen Wahlen/Referenda (= Willenserklärungen) wieder an die indigenen/autochthonen Staatsangehörigen des Bundesstaates Sachsen (Ureinwohner) zurück übertragen.

Große Teile des Erbadels (Adelsstand) in Sachsen wurden und werden, in einem Zeitraum von mehr als 100 Jahren, durch die Weimarer Republik und deren Nachfolgeorganisationen entschädigt bzw. sind Verzichtsverträge u.ä. mit der Weimarer Republik oder deren Nachfolgeverwaltungen eingegangen. Wie in der Vergangenheit, arbeitet der Erbadel, zum großen Teil auch noch heute, mit diesen Putschistenorganisationen und Verwaltungen der Wirtschaftsgebiete eng zusammen, übte und übt Zustimmung oder versuchte/versucht seine privaten Interessen durchzusetzen, ohne sich dabei seiner ererbten Amtspflicht zu stellen. Seine Verpflichtungen gegenüber dem Staat, hat der Adelsstand, zumindest in Sachsen, somit mehr als 100 Jahre nicht erfüllt. Es besteht staatlicher Notstand und Besatzung durch fremde Mächte.

Auch der, am 24. April 2020 über das "Extrablatt" des Gemeindeverbandes "KSGV" veröffentlichte,
"Ruf nach dem Sächsischen König" blieb ohne Erfolg.
Ein König oder Verweser des Königs ist, bis zum heutigen Tage, nicht in seinem Amt.

Zukünftig wird zu untersuchen sein, ob/wie es für den Erbadel möglich ist, ihm übertragene Rechte und Pflichten in Würde weiterzuführen. Auf welche Weise in Sachsen der agnatische Erbadel seine ursprünglichen Rechte am Bundesstaat erhalten hat, wird dabei ebenfalls Beachtung finden müssen.

Mit dem Königlich Sächsichen Gemeindeverband
wurde in Sachsen der "Grundstein" dafür gelegt!

Mit aktuellem Stand (2022) haben
die sächsischen Staatsangehörigen per Referendum
den Willen bekundet, die Treugeberschaft ihres
Staatsgebietes wieder selbst zu übernehmen.