Proklamation oder Gründungsurkunde?

 

Gemäß des Königlich Sächsischen Gemeindeverbandsgesetzes, vom 18. Juni 1910, wurde, mit der Wahl am 15. Oktober 2017, der „Königlich Sächsische Gemeindeverbund“ gegründet. Diese Willensbekundung der ersten Gemeindemitglieder wurde dokumentiert, öffentlich proklamiert, sowie mit einem Festakt am 10. Juni 2018 feierlich gewürdigt.

Das Gemeindeverbandsgesetz bot eine solide Grundlage, den sächsischen Staatsangehörigen ihren menschlichen Willen, im Notstand, eine Struktur zu geben. Zur Wahl, am 15. Oktober 2017, erfolgte mit dem ersten Stimmzettel die Wahl des Verwesers sowie die Wahl der Siegelrechte, die im Besitz des heutigen Königlich Sächsischen Gemeindeverbandes sind. Eine Bestätigung dieser Gründungswahl erfolgte durch die darauffolgenden Wahlen in den Jahren 2018 und 2021/ 2022 mit den jeweiligen Proklamationen sowie durch die, seit 2022 jährlich stattfindenden, Verbandsversammlungen der gewählten Gemeindevertreter und Stadtverordneten.

Weitere Informationen hierzu findest Du unter der Antwort zur Frage:                                                            Wie entstand der Königlich Sächsische Gemeindeverband?“.

Das Brockhaus Konversations-Lexikon aus dem Jahr 1895 schreibt zu ...

Proklamation Urkunde
Proklamation im Brockhaus

Urkunde im Brockhaus

 

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