Hat der Königlich Sächsische Gemeindeverband eine gerichtliche Instanz?
Die Antwort auf diese Frage, ist mit einem "Ja" zu beantworten.
Die Verbandsversammlung ist das höchste Organ des Königlich Sächsischen Gemeindeverbandes. Seit der ersten Verbandsversammlung des Königlich Sächsischen Gemeindeverbandes, am 20. November 2022, und dem dabei einstimmig gefaßten Beschluß Nummer 4, einen Vorstand unter Vorsitz des gewählten Verwesers einzuberufen, wurde die Entscheidung für eine solche Instanz gefaßt.
Wichtige Entscheidungen, die außerhalb der Verbandsversammlung notwendig sind, wurden damit in die Entscheidungskompetenz des Vorstandes übergeben, dem der Verweserrath als beratende und überwachende Instanz, unterstützend zur Seite steht.
Mit diesem Beschluß der ersten Verbandsversammlung, als höchstes Organ und der selbstverständlich damit verbundenen Akzeptanz zukünftiger Entscheidungen des KSGV-Vorstandes, erfolgte am 20. November 2022 ein weiterer, sehr wichtiger Schritt zum Aufbau der Struktur innerhalb des Königlich Sächsischen Gemeindeverbandes.