Die Verfassung
Die Staatsverfassung beruht auf der Verfassungsurkunde vom 4. September 1831, welche durch die Gesetze vom 5. Mai 1851, 27. November 1860, 19. Oktober 1861, 3. Dezember 1868 und 12. Oktober 1874 modifiziert worden ist.
Für das ganze Land besteht eine in zwei Kammern geteilte Ständeversammlung. Jeder Kammer steht die Wahl ihres Präsidenten zu. Der König von Sachsen beruft längstens alle zwei Jahre einen ordentlichen Landtag, außerordentliche, so oft es dringende Angelegenheiten erfordern. Die Abgeordneten werden auf sechs Jahre gewählt; alle zwei Jahre scheidet ein Drittel aus. Die Wahl ist direkt und geheim. 

 

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